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2. Elon Musk darf keine Informationen mehr eigenmächtig in schriftlicher Form verbreiten, die Teslas Aktienkurs beeinflussen könnten. Das betreffe Äußerungen zu Finanzen, Produktionszielen, Übernahmen und Fusionen. Sämtliche Kommunikation müsse Musk vorab von einem in Wertpapierfragen erfahrenen Anwalt genehmigen lassen. Das sieht eine Einigung des Tesla-Gründers mit der US-Börsenaufsicht SEC auf künftige Twitter-Regeln vor. Das zuständige Gericht in New York muss noch zustimmen.
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3. Erklärvideos können die Konversion erhöhen, den E-Commerce-Umsatz steigern und das Suchmaschinen-Ranking verbessern. Wie Marketer erfolgreich den Erklärbär im Content Marketing nutzen, fasst Joachim Graf bei ONEtoONE zusammen.
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