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Weihnachtskarten und Rechtsfragen: Alle Jahre wieder …

Stock Foto Winterlandschaft
Ob die Frau ihr Einverständnis gegeben hat, auf einer Weihnachtskarte zu erscheinen? Während wir das Bild an dieser Stelle redaktionell nutzen, ist die Nutzung als Weihnachtskarte rechtlich kniffliger. Sobald das Motiv als Weihnachtskarte an andere geschickt wird, ist es weder eine redaktionelle noch eine private Nutzung und das Model Release muss geklärt sein (Foto: freestocks on Unsplash).

Ob die Frau ihr Einverständnis gegeben hat, auf einer Weihnachtskarte zu erscheinen? Während wir das Bild an dieser Stelle redaktionell nutzen, ist die Nutzung als Weihnachtskarte rechtlich kniffliger. Sobald das Motiv als Weihnachtskarte an andere geschickt wird, ist es weder eine redaktionelle noch eine private Nutzung und das Model Release muss geklärt sein (Foto: freestocks on Unsplash).

… liegt das To-do „Weihnachtskarte“ auf dem Tisch. Worauf ist zu achten, wenn Sie einen visuell besinnlichen, vielleicht sogar audiovisuellen Gruß an Ihre Kundinnen und Kunden schicken möchten, ohne im neuen Jahr Überraschungen zu erleben? Die Bildbeschaffer aus Hamburg klären auf.

Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen und praktisch alle Unternehmen und Agenturen haben ihre Weihnachtskarten in die analogen oder digitalen Briefkästen verschickt. Egal ob Sie sich für eine gedruckte Karte oder eine digitale Video-Botschaft entscheiden – vergessen Sie trotz der knappen Zeit nicht, die Rechte an den Bildern und gegebenenfalls auch der Musik zu klären.

Driving Home für Christmas: Das kann teuer werden

Auf dem Weg zum Arbeitsplatz oder im Homeoffice erschallt das bekannte Weihnachtslied „Driving Home for Christmas.“ Der Gedanke liegt nahe: Das ließe sich doch wunderbar hinter das Material legen, das die Kolleginnen und Kollegen jüngst für die diesjährige Videobotschaft aufgenommen haben. Smartphone und Video-Apps sei Dank lässt sich das heute ja schon recht einfach selber gestalten – und wirkt so viel besser als die peinlich un­pro­fes­si­o­nellen Weihnachtskarten, die auf kostenlosen Portalen zum Verschicken bereitstehen. Stimmt – und doch müssen Sie auf den Song leider verzichten, solange die Rechte nicht geklärt sind. Die Aufführungsrechte gemapflichtiger Musik lassen sich für einen geringen Kostenaufwand zwar über die Verwertungsgesellschaft einholen. Das Werksnutzungsrecht ist jedoch gesondert einzuholen und sprengt in der Regel den finanziellen Rahmen einer selbst gestalteten Weihnachtskarte.

Wie wäre es also, die Firmenband zu fragen, die kürzlich auf der Weihnachtsfeier so wunderbar spritzige Musik gespielt hat? Auch hier gilt: Gute Idee! Aber auch nur, wenn es sich entweder um eigens komponierte Musik handelt, der Komponist oder die Komponistin des Werks die Rechte nicht mehr besitzt oder sich die Nutzungsrechte eingeholt werden. Erst kürzlich wurde der Werkschutz von 50 auf 75 Jahre nach Erscheinen hochgesetzt. Bei „Driving Home for Christmas“ und anderen aktuellen Weihnachtssongs lässt sich also nicht viel ausrichten. Es gibt mittlerweile aber durchaus Stockmaterial, das sich hören lassen kann. In Sachen Qualität und Lizenzierung sind hier zwar Unterschiede auszumachen, dazu aber an anderer Stelle oder in unseren Webinaren einmal mehr.

Urheber- und Persönlichkeitsrechte

Bleiben wir also auf die Schnelle lieber bei der guten, alten Weihnachtskarte oder dem visuellen Weihnachtsgruß per E-Mail. Achten Sie hier darauf, dass Sie sich für ein Motiv entscheiden, dessen Urheber- und Persönlichkeitsrechte geklärt sind. Andernfalls könnte es ziemlich unangenehm werden. Egal, an wie viele Personen die Weihnachtspost geht, der/die Urheber/in des Fotos muss sein/ihr Einverständnis gegeben haben. Auch die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen sind vorab zu klären. So muss beim Motiv des Rentiers zuvor lediglich geklärt werden, ob die Fotografin mit einer Veröffentlichung einverstanden ist; sind Menschen zu sehen, müssen auch diese ein sogenanntes Model Release für die Nutzung gegeben haben – auch dann, wenn die Karte nur an 30 Kunden gehen sollte.

Agenturbild ist nicht gleich Agenturbild

Bei vielen Agenturen sind die Urheber- und Persönlichkeitsrechte in der Regel geklärt und für Zwecke wie diesen abgedeckt. Dann gibt es da aber noch die kostenlosen Stockanbieter. Unsplash und Co. bieten Bilder zwar auch für Weihnachtskarten kostenfrei an, hier müssen Sie aber grundsätzlich davon ausgehen, dass sich die abgebildeten Personen nie mit einer Veröffentlichung einverstanden erklärt haben. Die meisten Fotografen und Fotografinnen wissen gar nicht, dass die Bilder, die sie auf Portale wie unsplash.com laden, nicht nur als eigenes Portfolio dienen, sondern als „gemeinfrei“ ohne jegliche Rechte für jedermann im Netz zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass der unmittelbaren Konkurrenz zum Teil dieselben Bilder in der Suche angezeigt werden, wenn sie bei den gängigen Agenturen nach Stichworten wie „Rentier“, „Weihnachten“, „Tannenbaum“ suchen. Im Zweifel ist also das eigens fürs Unternehmen angefertigte Bild die klügere und noch dazu persönlichere Wahl. Wenn Sie das Kleingedruckte bei Agenturbildmaterial studieren und prüfen (lassen), ob und wo das Bild anderweitig zum Einsatz kommt, ist der Griff in die Stockbildkiste durchaus eine legitime Möglichkeit, solange die Lizenz geklärt ist.

Fragenkatalog zur Orientierung

Fragen, die wir Bildbeschaffer immer wieder auf dem Schreibtisch liegen haben und die auch bei der Bebilderung der Weihnachtskarte als Checkliste Orientierung bieten können:

o Darf ich das Bild nutzen?
o Muss ich den Fotocredit nennen?
o Sind Personen auf dem Bild erkennbar und sind sie mit der Nutzung einverstanden?
o Darf ich das Bild auch in andere Länder verschicken?
o Gibt es Einschränkungen für Medien wie unsere sozialen Netzwerke?
o Darf ich das Bild nach der Nutzung archivieren?
o Was muss ich hinsichtlich der Lizenzbedingungen beachten?

Was kompliziert klingt, ist am Ende meist gar nicht mal so schwierig. Wer die richtigen Fragen stellt, erntet statt böser Überraschungen im neuen Jahr am Ende höchstens Lob und Dankesantworten im eigenen Briefkasten.

In diesem Sinne: Ein bildschönes Fest!


Über die Bildbeschaffer GmbH:
Michaela Koch und Alexander Karst gründeten im Jahr 2008 Die Bildbeschaffer. Die Hamburger Agentur ist spezialisiert auf Bildeinkauf, Recherchen, Rechteklärung und Medien-Management für Unternehmen und Agenturen. Die Leidenschaft der Bildbeschaffer – acht Mitarbeiter sowie ein weit gespanntes Netzwerk aus Rechtsanwälten, Informatikern und Druckspezialisten – gilt vor allem der Aufgabe, das richtige Bild für das richtige Projekt zu vermitteln. Ihr Wissen vermitteln sie derzeit in regelmäßigen Webinaren. www.die-bildbeschaffer.de