
Die Europäische Kommission hat vorläufig festgestellt, dass TikTok mit seinem süchtig machenden Design gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt. Betroffen sind Funktionen wie unendliches Scrollen, automatische Wiedergabe, Push-Benachrichtigungen sowie das hochgradig personalisierte Empfehlungssystem.
Henna Virkkunen, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, erklärt: „Soziale Medien können sich negativ auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auswirken. Der Digital Services Act macht Plattformen für die Auswirkungen verantwortlich, die sie auf ihre Nutzer haben können. In Europa setzen wir unsere Gesetze durch, um unsere Kinder und Bürger im Internet zu schützen.“
Risikobewertung
Die Untersuchung der Kommission zeigt vorläufig, dass TikTok nicht ausreichend bewertet hat, wie diese Funktionen das körperliche und geistige Wohlbefinden seiner Nutzer:innen beeinträchtigen könnten. Besonders problematisch sei das Belohnungsprinzip der App: Durch ständig neue Inhalte werde der Drang zum Weiterscrollen verstärkt und Nutzer:innen geraten in einen „Autopilot-Modus“. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass dies zu zwanghaftem Verhalten und einer reduzierten Selbstkontrolle führen kann. Darüber hinaus habe TikTok wichtige Indikatoren für zwanghafte Nutzung ignoriert, etwa die Zeit, die Minderjährige nachts auf der App verbringen, die Häufigkeit der App-Nutzung oder weitere potenzielle Warnsignale.
Risikominderungsmaßnahmen unzureichend
TikTok habe bislang keine angemessenen, verhältnismäßigen und wirksamen Maßnahmen ergriffen, um die Risiken seines süchtig machenden Designs zu mindern. Bestehende Funktionen wie Bildschirmzeit-Tools und Elternkontrollen seien leicht umgehbar oder erforderten hohen Aufwand. Die Kommission fordert daher, dass TikTok das grundlegende Design seines Dienstes verändert. Dazu gehört unter anderem, das unendliche Scrollen über die Zeit zu deaktivieren, effektive Pausen – auch nachts – einzubauen und das Empfehlungssystem anzupassen.
Die vorläufigen Feststellungen stützen sich auf eine umfassende Analyse von Risikoberichten, internen Dokumenten und Antworten von TikTok, auf wissenschaftliche Forschung sowie Interviews mit Expert:innen für Verhaltenssucht.
Nächste Schritte
TikTok kann nun sein Recht auf Verteidigung wahrnehmen, die Untersuchungsunterlagen einsehen und schriftlich Stellung nehmen. Parallel wird der European Board for Digital Services konsultiert. Sollten die vorläufigen Feststellungen bestätigt werden, könnte die Kommission eine Nichtkonformitätsentscheidung erlassen, die eine Geldstrafe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen kann.
Hintergrund
Die Untersuchung der Kommission, die am 19. Februar 2024 gestartet wurde, überprüft TikToks Einhaltung des Digital Services Act in mehreren Bereichen. Neben dem süchtig machenden Design stehen der sogenannte „Rabbit-hole-Effekt“ der Empfehlungssysteme, die Risiken durch falsche Altersangaben von Minderjährigen sowie der Schutz von Kindern und Jugendlichen hinsichtlich Datenschutz, Sicherheit und Sicherheit im Fokus. Außerdem umfasst die Untersuchung Fragen zur Werbetransparenz und den Zugang von Forschenden zu öffentlichen Daten, wobei frühere Teiluntersuchungen bereits im Oktober 2025 und Dezember 2025 zu vorläufigen Ergebnissen und verbindlichen Zusagen geführt haben.
germany.representation.ec.europa.eu, ec.europa.eu (vollständige Pressemitteilung auf Englisch)