„Sondervermögen“ ist Unwort des Jahres 2025

© AdobeStock / Nico
© AdobeStock / Nico

Die sprachkritische Aktion „Unwort des Jahres“ hat das Wort „Sondervermögen“ zum Unwort des Jahres 2025 gewählt. Die Sprecherin der Jury, Prof. Dr. Constanze Spieß von der Philipps-Universität Marburg, gab die Entscheidung auf dem Marburger Schloss bekannt.

Der Begriff war im vergangenen Jahr besonders präsent im politischen Diskurs. Vor allem in Debatten über Staatsverschuldung und Investitionsprogramme wurde er häufig verwendet. Nach Einschätzung der Jury wirkt der Ausdruck jedoch irreführend und beschönigend.

„Sondervermögen“ setzt sich aus den Bestandteilen „sonder“ und „Vermögen“ zusammen. Während „Vermögen“ allgemein mit Besitz oder Geld in Verbindung gebracht wird, deutet „sonder“ auf etwas Außergewöhnliches hin. In der Alltagssprache wird der Begriff daher oft als eine besondere Rücklage oder ein zusätzliches Finanzpolster verstanden.

Tatsächlich stammt der Ausdruck aus der juristischen und wirtschaftlichen Fachsprache. Im Kontext des Staatshaushalts bezeichnet er einen sogenannten Nebenhaushalt, der für spezielle Aufgaben eingerichtet wird – in der Regel verbunden mit neuen Schulden oder Kreditermächtigungen. Auch im Grundgesetz taucht der Begriff auf.

Die Jury kritisiert, dass dieser verwaltungstechnische Ausdruck zunehmend im öffentlichen Diskurs verwendet wird. Viele Bürger:innen seien mit seiner fachlichen Bedeutung nicht vertraut und orientierten sich stattdessen an der alltäglichen Lesart. Dadurch entstehe ein Euphemismus, der verschleiere, worum es tatsächlich gehe: um zusätzliche Schulden.

Diese Sprachpraxis sei problematisch, da sie politische Tatsachen verschleiere und demokratische Debatten untergrabe. Transparenz und Verständlichkeit seien jedoch Grundvoraussetzungen für eine offene politische Kommunikation, so die Jury.

Platz zwei: „Zustrombegrenzungsgesetz“

Auf Platz zwei der Unwörter landete 2025 der Ausdruck „Zustrombegrenzungsgesetz“. Der Begriff stellt Zuwanderung mithilfe einer Wassermetapher als bedrohliches „Herbeiströmen“ dar. Damit werde Migration negativ konnotiert und entmenschlicht.

Solche Metaphern sind nicht neu. Begriffe wie „Flüchtlingsstrom“, „Asylantenwelle“ oder „Flüchtlingsflut“ werden bereits seit den 1950er Jahren verwendet. Sie reduzieren Menschen auf anonyme Massenbewegungen und blenden individuelle Schicksale aus. In der Wortschöpfung „Zustrombegrenzungsgesetz“ werde diese diskriminierende Sichtweise sogar gesetzlich verankert, so die Kritik der Jury.

Persönliches Unwort: „Umsiedlung“

Auch in diesem Jahr vergab die Jury wieder ein persönliches Unwort. Jury-Gast Dr. Ronen Steinke, Journalist und Jurist, wählte den Begriff „Umsiedlung“. 2025 nutzten israelische und amerikanische Politiker das Wort, um die dauerhafte Verlegung der Bevölkerung des Gazastreifens in andere Länder zu propagieren.

Was harmlos klinge, verschleiere in Wahrheit ein Verbrechen, so Steinke. Eine „Umsiedlung“ unter Zwang werde im Völkerrecht als Vertreibung bezeichnet. Wenn Zivilisten vor die Wahl gestellt würden, entweder bombardiert zu werden oder „freiwillig“ zu gehen, handle es sich nicht um ein Angebot, sondern um Zwang. Auch einige deutsche Medien hätten diese beschönigende Wortwahl übernommen.

Zahlen und Jury

Für 2025 gingen insgesamt 2.631 Einsendungen bei der Jury ein. 553 unterschiedliche Begriffe wurden vorgeschlagen, rund 70 davon entsprachen den Kriterien der Aktion. Zu den häufigsten Nennungen zählten unter anderem „Friedensangst“, „umstritten“, „Deal“ und „Sondervermögen“.

Die Jury der unabhängigen und ehrenamtlichen Aktion besteht aus den Sprachwissenschaftlerinnen und Sprachwissenschaftlern Dr. Kristin Kuck, Prof. Dr. Martin Reisigl, Prof. Dr. David Römer und Prof. Dr. Constanze Spieß sowie der Journalistin Katharina Kütemeyer. Als Gast war in diesem Jahr Dr. Ronen Steinke beteiligt.

uni-marburg.de