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Shopper Experience Index, Influencer im B2B-Umfeld, rechtliche Fallstricke beim Livestreaming

Foto: © Fotolia/vladans

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1. Shopper Experience Index: Eine Studie von Bazaarvoice zeigt, dass Kontakt mit nutzergenerierten Inhalten wie Produktbewertungen und Social Content in Onlineshops die Conversion Rate um 106 Prozent und den Umsatz um 19 Prozent steigert. Für den Index wurden die Daten von mehr als 2.600 Händler- und Markenwebseiten aus dem Bazaarvoice Netzwerk ausgewertet und eine zusätzliche Befragung von 400 Bazaarvoice-KundInnen sowie eine globale Umfrage unter mehr als 2.000 VerbraucherInnen durchgeführt.
bazaarvoice.com >>

2. Auch im B2B-Umfeld werden Influencer in Zukunft relevanter werden, attestiert der Journalist und Blogger Falk Hedemann. Dabei stellt er aber heraus: „Das reine, kampagnenorientierte und eher kurzfristig angelegte Influencer Marketing aus dem B2C-Bereich lässt sich nicht 1:1 auf B2B kopieren.“
ffpr.de >>

3. Bewegte Livebilder sind aus der Onlinekommunikation nicht mehr wegzudenken. Welche Fallstricke beim Livestreaming lauern, erklären die Bildbeschaffer Michaela Koch und Alexander Karst. Unbedingt sollte geklärt werden, ob Menschen oder Kunstwerke im Bild klar zu erkennen sind, eine Drehgenehmigung des Hausbesitzers oder Veranstalters vorliegt und ob Musik im Stream auftaucht.
pressesprecher.com >>