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Personen auf Bildern

Foto: © AdobeStock/Tiko

Foto: © AdobeStock/Tiko
Der Mensch ist und bleibt in den Medien wie auch in der PR-Branche das beliebteste Fotomotiv. Gerade bei der Abbildung von Personen stellen sich immer wieder die gleichen Fragen: Was hat es mit dem Persönlichkeits- und dem Urheberrecht auf sich? Was darf ich nicht versäumen, wenn ich Personenbilder verantwortungsvoll einsetzen will? Und was bedeutet in diesem Zusammenhang konkludentes Verhalten? Diesen Fragen gehen die Hamburger Bildbeschaffer in ihrem Gastbeitrag nach.

Konkludentes Verhalten? Beiwerk? Model Release? Zugegeben: Wer Fotos von Menschen veröffentlichen möchte, muss sich vorab ziemlich viele Fragen stellen. Sogar in der Kommunikations-, Medien- und PR-Branche herrscht bisweilen eine große Unsicherheit, sobald es um die rechtlichen Rahmenbedingungen für Personenaufnahmen geht. Beginnen wir mit einem Beispiel:

In einer Zeit vor der Pandemie – und hoffentlich bald wieder – gab es sie, die zahlreichen Medien- und PR-Events, zu denen Gäste geladen wurden, so ganz in real life, mit Sektempfang und Händeschütteln. Wer diese Fotos – ohne zu fragen – hinterher auf den Social-Media-Kanälen oder im nächsten Newsletter teilt, verstößt nicht nur gegen die Etikette, sondern auch gegen das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Menschen. Andererseits berufen sich viele Veranstalter auf den Grundsatz des sogenannten konkludenten Verhaltens. Wer während eines Events mitbekommt, dass er oder sie fotografiert wird – und nicht direkt widerspricht -, stimmt der Veröffentlichung des Bildes indirekt zu.

Konkludentes Verhalten aber ist kein Freibrief und abgesehen von der Bildergalerie auf der Event-Page im Nachgang halten sich die Verwendungsmöglichkeiten dieser Bilder in Grenzen. So dürfen die Bilder nicht einfach ohne Nutzungseinschränkungen archiviert und für kommerzielle Zwecke eingesetzt werden. Auch eine Broschüre oder Werbung auf der eigenen Website gehören dabei in den Bereich der werblichen Nutzung – und die erfordert eine ausdrückliche Genehmigung und Freigabe durch die abgebildeten Personen. Bestenfalls also ein Model Release, sprich: eine schriftliche Einverständniserklärung. Der Grat, auf dem sich Veranstalter bewegen, wenn sie die Fotos im Anschluss nutzen wollen, ist also ein schmaler. Immerhin liegt das Recht am eigenen Bild bei der abgebildeten Person (und bei einer Marke übrigens beim Inhaber der entsprechenden Marke).

Dann gibt es da noch die Beiwerk-Ausnahme. Gemeint ist, dass die Abbildung einer Person als Beiwerk zu einem Hauptmotiv kein Model-Release erforderlich macht – solange sich der Charakter des Bildes nicht wesentlich verändert, wenn man die Person weglassen würde. Der Interpretationsraum ist jedoch derart groß, dass hier keine klare Grenze gezogen werden kann. Der einzig ratsame Tipp: Alles, was auf einem Motiv zu sehen ist, sollte vom jeweiligen Rechteinhaber eindeutig freigegeben werden.

Dieselben Regeln gelten selbstverständlich auch bei Veröffentlichungen von Personen unabhängig von Events und Großveranstaltungen. In Zeiten der Pandemie ist es so zum Beispiel nicht einfach erlaubt, einen Screenshot vom nächsten Online-Meeting auf die Social-Media-Kanäle zu stellen, ohne dass die abgebildeten Personen sich einverstanden erklärt haben. Auch hier gilt: achtsam bleiben, alle abgebildeten Personen fragen und sich eine Genehmigung einholen.
Neben dem Persönlichkeitsrecht gibt es ein weiteres wichtiges Recht, das einen verantwortungsvollen Umgang mit Bildern verlangt: das Urheberrecht. Was heutzutage einfach ist – rechter Mausklick, Bild speichern und auf der eigenen Seite wieder hochladen – gilt als Plagiat, denn das Anfertigen einer Kopie ist genehmigungspflichtig. Haben Sie das Bild über eine Agentur gefunden, müssen Sie die Kosten vorab klären. Handelt es sich um ein privates Bild, ist wiederum mit dem Bildurheber zu klären, ob und zu welchen Konditionen Sie das Bild verwenden dürfen und ob die abgebildeten Personen mit einer Veröffentlichung einverstanden sind. Es gibt Bildagenturen, die Social-Media-Lizenzen zu besonders günstigen Preisen anbieten. In dem Fall nehmen Sie den Wortlaut der Lizenz vor einer Veröffentlichung noch einmal unter die Lupe. Und sollten Sie doch einmal ein Bild veröffentlichen, das Urheber- oder gar Persönlichkeitsrechte verletzt, handeln Sie konsequent und entfernen Sie das Bild umgehend.

Zum Schluss geben wir Ihnen eine kleine Checkliste an die Hand (die selbstverständlich auch für Bewegtbildaufnahmen gilt):

• Befinden sich Menschen im Bild, deren Abbildungserlaubnis nicht vorliegt? Wer sich absichern will, klärt die Einwilligung der abgebildeten Personen durch ein entsprechendes Model-Release. Eine grundsätzliche Zustimmung darf nicht im Arbeitsvertrag geregelt werden, sondern ist von Fall zu Fall neu einzuholen.

• Ist der abgebildeten Person bekannt, wer sie wo zeigen wird? Wenn nicht: Kann die abgebildete Person die Bildnutzung als konkludent erwarten?

• Ist ein künstlerisches Werk im Hintergrund zu erkennen – beispielsweise im Büro Ihrer Mitarbeiter – oder ist eine geschützte Marke zu sehen? Hier gibt es für die Freigaben der Urheber ein sogenanntes Property-Release.

• Haben Sie sich die Lizenzbedingungen und das Kleingedruckte genauestens durchgelesen, wenn Sie das Bild auf einer Agenturseite gefunden haben? Menschen auf Stock-Bildern haben in der Regel ein Model Release unterzeichnet, das alle vernünftigen Abbildungen erlaubt.

• Prüfen Sie, ob der Datenschutz berührt wird. Auch digitale Porträts sind Daten.

In diesem Sinne: Veröffentlichen Sie weiterhin fleißig Bilder von Menschen, seien Sie dabei aber stets achtsam und stellen Sie vor einer jeglichen Veröffentlichung die richtigen Fragen.


Über die Bildbeschaffer: Michaela Koch und Alexander Karst gründeten im Jahr 2008 Die Bildbeschaffer. Die Hamburger Agentur ist spezialisiert auf Bildeinkauf, Recherchen, Rechteklärung, Verwaltung und dazugehörige Dienstleistungen und Seminare. Die Leidenschaft der Bildbeschaffer – sechs Mitarbeiter sowie ein weit gespanntes Netzwerk aus Rechtsanwälten, Informatikern und Druckspezialisten – gilt vor allem der Aufgabe, das richtige Bild für das richtige Projekt zu vermitteln. Zu Hause sind sie im Hamburger Karolinenviertel – und hier.