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#Hatespeech gerichtlich genehmigt

Stock Foto: Hatespeech im Internet. Hass Kommentare und negativ Emojis
Foto: © AdobeStock/asiandelight
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Kennen Sie das? Sie lesen etwas nebenbei und plötzlich beschleicht Sie das Gefühl „Dass kann nicht richtig sein, was ich da gerade gelesen habe!“ So ging es mir bei einem Artikel in der Berliner Morgenpost.

Ich blieb immer wieder an folgendem Satz hängen: „Laut einem Beschluss des Landgerichts Berlin, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, stellen entsprechende Kommentare ‚keine Diffamierung der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen‘ dar.“

Bei meiner Recherche, was denn das Gericht so als „überspitzte, aber nicht unzulässige Kritik“ befindet, stockte mir erneut der Atem. Wer den verbalen Sondermüll nachvollziehen möchte, der in diesem Urteil als „hinnehmbar“ klassifiziert wurde, dem empfehle ich diesen Artikel >>

Ja der Umgangston in Berlin mag etwas rauer sein als in anderen deutschen Städten, dass kann aber nicht der Grund sein, dass in dieser Stadt die Richter so abgestumpft sind, dass sie Beleidigungen und Drohungen als „legitime Meinungsäußerungen“ bezeichnen. Wenn solche Form von Kommunikation nicht die Grenzen das Anstands und des Hinnehmbaren sprengen, dann bin ich wirklich ratlos.

Was muss man sich als Person des öffentlichen Lebens denn alles bieten lassen, bis der Schutz unserer Gesetze greift und den Niveaulosen und Hirnlosen dieser Republik die Grenzen aufzeigt? Wie sollen wir dem bedrohlichen Trend entgegen wirken, dass jede politische Diskussion in verbaler Gülle ertränkt und Andersdenkende mit körperlicher Gewalt bedroht werden.

Das Berliner Landgericht hat hier ein Fundament für die weitere Verrohung der Kommunikation im Internet gelegt. Zukünftige Opfer von #Hatespeech werden es sich zweimal überlegen, ob sie gegen die unsachlichen und beleidigenden Anwürfe im Netz vorgehen, wenn sie befürchten müssen, dass ein Gericht die Täter schützt und die Opfer damit indirekt verhöhnt.

Was für ein Bärendienst an der Demokratie haben diese Richter da vollbracht?


Über den Autor: Uwe Mommert ist Geschäftsführender Gesellschafter von Landau Media. Darüber hinaus ist der Digitalexperte begeisterter Social Media- und Technology-Jünger und immer an innovativen Ideen interessiert. Für medienrot.de kommentiert Uwe Mommert regelmäßig das Mediengeschehen. Sie erreichen Uwe Mommert auch unter mommert@landaumedia.de, bei Xing und bei LinkedIn.