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EuGH-Urteil zu Facebook-Fanpages, Media Consumption Forecasts 2018, B2B-Unternehmen im Social Web

Foto: © Fotolia/vectorfusionart
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1. Abmahngefahr nach EuGH-Urteil: Richter am Europäischen Gerichtshof haben entschieden, dass BetreiberInnen von Facebook-Fanpages gemeinsam mit Facebook dafür verantwortlich sind, wie Daten erhoben und verarbeitet werden. Die Auswirkungen dieses Urteils könnten Auswirkungen weit über den konkreten Fall hinaus reichen. „Meiner Auffassung nach ist das (Abschalten der Facebook-Fanpages, Anm. d. Red.) strenggenommen tatsächlich derzeit die einzige rechtskonforme Lösung“, so Rechtsanwalt Christian Solmecke. Auch Juristin Anja Neubauer, Expertin für Internet-, Urheber-, Wettbewerbs-, Marken- und Medienrecht, beschäftigt sich mit den Folgen des Urteil. „In erster Konsequenz heißt das, dass alle Seitenbetreiber ihre Seiten löschen oder zumindest „nicht sichtbar“ schalten müssten! Und zwar so lange, bis Facebook eine Option bereithält, dass die Speicherung der Daten explizit ausgeschlossen werden kann!“ so Neubauer. Indes versucht Facebook die Wogen zu glätten: Der US-Konzern verweist darauf, dass das Verfahren erst einmal an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zurückverwiesen wird und das die Entscheidung nicht nur allein Facebook trifft, sondern generell für Online-Dienste gilt.
sueddeutsche.de >> (Urteil); t3n.de >> (Urteil); welt.de >>meedia.de >> (Christian Solmecke); meedia.de >> (Anja Neubauer); meedia.de >> (Reaktion Facebook)

2. Laut Media Consumption Forecasts 2018 von Zenith entfallen 25 Prozent des gesamten weltweiten Medienkonsums 2018 auf mobile Medien – 2011 waren es gerade einmal 5 Prozent. Bis 2020 soll der Anteil laut Prognose bei 28 Prozent liegen. Dieser Trend zwinge Marken, ihre medienübergreifenden Kommunikationsstrategien neu zu überdenken und sich weniger auf Medienplattformen, dafür mehr auf Verhalten und Stimmung der KonsumentInnen zu konzentrieren.
zenithmedia.com >> via onetoone.de >>; mediaweek.com.au >>

3. B2B-Unternehmen müssen im Social Web aktiver werden, attestiert das Team von Oliver Schrott Kommunikation. Laut Benjamin Brückner eigne sich bspw. Facebook für Imagepflege, Positionierung, Interaktion mit der Zielgruppe sowie Vertrauensbildung. Auf seinem Blog hat er fünf Tipps für Content-Marketing im B2B-Bereich zusammengestellt. Kreativen Input für B2B-Content auf Instagram bietet eine Liste mit 15 Best-Practice-Beispielen.
benjamin-brueckner.de >> via osk.de >>; blog.bookly.co >> (Best-Practice-Beispiele)