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Digitales Veröffentlichen und Urheberschutz: Was ist aus dem schönen alten Bildnachweis geworden?

Foto: © AdobeStock/sveta

Foto: © AdobeStock/sveta
Wer als Unternehmen Fotos, Bewegtbilder oder auch Töne im weltweiten Netz veröffentlicht, ist gut darin beraten, alles sauber und stichhaltig zu lizenzieren. Dennoch flattern immer wieder Abmahnungen von findigen Fotografen ins Haus. Der Grund: Die Namensnennung des Fotografen sowie Informationen zur Lizenz sollen auch digital – in Form von Metadaten im Bild – gespeichert werden. Das Problem: Fast alle Content-Management-Systeme sind noch nicht auf dem aktuellen Stand. Urheberrechtlich relevante Felder werden nicht selten auf dem letzten Meter gelöscht – Abmahnanwälte nutzen das gern und umfänglich aus. Die Bildbeschaffer zeigen auf, auf welche Fragen es im Digital Rights Management ankommt.

Digital Rights Management (DRM) – zweifelsohne ein heißes Thema in unserer schönen, neuen, digitalen Arbeitswelt. Doch einheitliche DRM-Lösungen in Verlagen, Unternehmen oder Agenturen sind noch rar gesät oder verfügen nicht über die gewünschten Features, die den Usern einen rechtssicheren Umgang mit Assets – vom Foto übers Bewegtbild hin zum Audio-File – ermöglichen. Der Ruf nach Komplettlösungen wird spätestens seit der Urheberrechtsnovelle lauter, die dazu auffordert, die archivierten, weitergereichten oder veröffentlichten Dateien mit wichtigen Informationen zu versehen. Aber der Reihe nach. Was ist eigentlich Digital Rights Management und welche Fragen sollte ich mir stellen?

Vom Waschzettel zum Digital Rights System

Digital Rights Management – also die digitale Rechteverwaltung – unterstützt in erster Linie Urheber von Dateien dabei, ihr Eigentum zu kontrollieren und zu schützen. Zu analogen Zeiten gab noch den sogenannten Waschzettel, mit dem man postalisch verschickte Prints per Aufkleber auf der Rückseite mit den nötigsten Bildinformationen und Nutzungshinweisen versah: Welchen Titel trägt das Bild? Was ist zu sehen? Wer hat das Foto gemacht bzw. veröffentlicht? Muss der Fotografenname genannt werden? In welchem Zusammenhang darf das Bild (zu welchen Kosten) genutzt werden? Nun werden zwar schon lange keine Bilder mehr per Kurier oder Post verschickt, das bedeutet aber noch lange nicht, dass der Waschzettel überholt wäre. Er ist schlichtweg digital geworden. Was so einfach sein könnte, ist – wie so oft – aber ganz schön kompliziert. Denn nicht jedes Content Management System und nicht jede Bilddatenbank können sauber mit den Metadaten umgehen.

Dennoch ist und bleibt eine akribische Metadatenpflege das A und O beim Digital Rights Management, die dann, wenn die Technik es zulässt, ins System implementiert werden kann. Folgende Fragen können beim Workflow behilflich sein:

o Liegen die nötigen Rechte zur Weitergabe an Dritte vor?
o Welche Personen und Marken werden gezeigt und liegt eine schriftliche Genehmigung vor?
o Haben Sie die Bearbeitungsrechte und dürfen Sie diese weitergeben?
o Wie sieht es mit der Quellenangabe bzw. der Urhebernennung aus?
o Haben Sie sich um die IPTC-Metadaten gekümmert, sind die 4Cs (Caption, Creator, Copyright, Credit-Line) geschrieben?

Auf die richtigen Fragen kommt es an

Wer von vornherein die richtigen Fragen stellt, wird am Ende um keine Antwort verlegen sein. Neben der oben genannten Checkliste gibt es weitere, grundlegende inhaltliche Fragen, die vor einer Veröffentlichung geklärt sein müssen:

o Wer ist Inhaber der Nutzungsrechte?
o Zu welchem Zweck dürfen die Bilder genutzt werden?
o Dürfen sie kostenfrei genutzt werden?
o Dürfen sie bearbeitet werden?
o Über welchem Zeitraum und in welcher Medienart (digital? print? Social Media?) dürfen sie ggf. nur veröffentlicht werden?
o Wie lautet die Quellenangabe? (Das Unternehmen? Der Fotograf? @Social Media Accountnamen? Ohne Quellennennung?)
o Wie lauten die Kontaktdaten bei Rückfragen?
o Wohin soll ggf. ein Belegexemplar / Link geschickt werden?

Hinter einem Bildnachweis verbirgt sich also ein ganzer Pool von Informationen. Je mehr Angaben Sie haben und verschriftlichen, desto besser. Eine umfangreiche Checkliste zur korrekten Metadatenpflege gibt es auf Anfrage bei den Bildbeschaffern.


Über die Bildbeschaffer: Michaela Koch und Alexander Karst gründeten im Jahr 2008 Die Bildbeschaffer. Die Hamburger Agentur ist spezialisiert auf Bildeinkauf, Recherchen, Rechteklärung, Verwaltung und dazugehörige Dienstleistungen und Seminare. Die Leidenschaft der Bildbeschaffer – sechs Mitarbeiter sowie ein weit gespanntes Netzwerk aus Rechtsanwälten, Informatikern und Druckspezialisten – gilt vor allem der Aufgabe, das richtige Bild für das richtige Projekt zu vermitteln. Zu Hause sind sie im Hamburger Karolinenviertel – und hier.