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Bundesarbeitsgerichtsurteil zur Facebook-Kommentarfunktion, Werbeagenturen im Wahlkampf, Studie zu Facebook-Likes

Foto: © Fotolia/nyul

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1. Laut Bundesarbeitsgericht in Erfurt müssen Betriebsräte der Kommentarfunktion auf dem Firmen-Facebook-Profil künftig zustimmen. Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich aber allein auf die Kommentarfunktion, da dort Kommentare über MitarbeiterInnen des Unternehmens abgeben werden können. Ob ein Unternehmen generell ein Facebook-Profil haben darf, bleibt dem Urteil zufolge aber Sache des Arbeitgebers.
zeit.de >>, meedia.de >>

2. KNSK für die SPD, Jung van Matt für die CDU und ZBA für die Grünen – Mathias Richel hat sich angeschaut, welche Aufgaben Werbeagenturen im Wahlkampf erfüllen: Themen kristallisieren, diese pointieren und bis zum Wahltag die Debatten zuspitzen. Sein Fazit: Im Wahlkampf sind Parteien „auf die strategische und kreative Expertise, die personelle Stärke und die technischen Zugänge der Agenturen angewiesen. Und dieser Einfluss wird sich in den nächsten Jahren eher noch verstärken, als verringern.“
zielgruppenfernes-verhalten.de >>

3. Facebook-Likes beeinflussen das Kaufverhalten nur bedingt und werden demzufolge als Kennzahl für Unternehmen überschätzt. Zu diesem Ergebnis kommen Forscher der Harvard Business School in der neuen Studie „Does “Liking” Lead to Loving? The Impact of Joining a Brand’s Social Network on Marketing Outcomes“, die fünf Experimente und Tausende Teilnehmer umfasst.
hbs.edu >> (Studie, PDF); heft.harvardbusinessmanager.de >>