
Das Bundeskabinett hat das Durchführungsgesetz zum EU AI Act beschlossen. Damit ist erstmals geregelt, welche Behörden in Deutschland künftig für die Umsetzung, Aufsicht und Unterstützung von Unternehmen zuständig sein werden.
Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst betont die Bedeutung einer effizienten Umsetzung: „Mit dem Durchführungsgesetz entscheidet sich, ob der AI Act in Deutschland zum Innovations- oder zum Bürokratieprojekt wird. Der AI Act trifft in Deutschland auf eine bestehende komplexe Behördenstruktur mit breit verteilten Zuständigkeiten auf Bundes- und Landesebene sowie für einzelne Branchen. Die Bundesnetzagentur als zentrale Stelle in einem Verbund mit weiteren zuständigen Behörden zu benennen, ist ein pragmatischer Ansatz. Die Bündelung von Zuständigkeiten und die behördenübergreifende Zusammenarbeit müssen jetzt schnell, effizient und verlässlich funktionieren. Und es gilt, die zuständigen Behörden so aufzustellen, dass Beratung, Koordinierung und Marktüberwachung effektiv möglich sind. Sie brauchen schlanke Strukturen, effiziente Prozesse und müssen dazu selbst auch umfassend KI einsetzen, um ihren Aufgaben nachzukommen. Nur dann kann es gelingen, mit den etwas mehr als 60 zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den umfassenden Aufgaben nachzukommen.“
Wintergerst warnt zugleich vor Engpässen bei Prüfstellen: „Ohne den Einsatz von KI und ausreichende Ressourcen wird aus Regulierung schnell Stillstand, die vorgesehenen Prüfstellen dürfen nicht zum Flaschenhals werden. Unternehmen müssen KI-Systeme, die nach dem AI Act als besonders risikoreich gelten, in vielen Fällen von unabhängigen Stellen prüfen und bestätigen lassen. Diese Stellen müssen vorab von behördlicher Seite anerkannt werden. Kommt es hier zu langen Wartezeiten, werden KI-Innovationen in sensiblen Bereichen ausgebremst. Das wäre genau das, was wir zum Beispiel bei der Medizinprodukteverordnung erlebt haben. Sie hat Innovationen ausgebremst und dem Patientenwohl geschadet. Vergleichbares darf sich bei der Umsetzung des AI Acts nicht wiederholen.“
Ergänzend könnten innovationsfreundliche KI-Reallabore Unternehmen unterstützen, neue Lösungen mit niedrigen Zugangshürden, schlanken digitalen Verfahren und verlässlicher Rückmeldung innerhalb von 30 Tagen anzubieten.