
Die EU-Kommission will Kinder und Jugendliche künftig stärker vor den Risiken sozialer Medien und anderer digitaler Angebote schützen. Am Donnerstag soll der sogenannte „EU KIDS Act“ vorgestellt werden, der unter anderem altersabhängige Zugänge zu sozialen Netzwerken und Videoplattformen vorsieht.
Nach den bisher bekannten Plänen soll es kein generelles Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige geben. Stattdessen ist ein abgestuftes Modell vorgesehen: Für Kinder unter 13 Jahren sollen Eltern Konten einrichten und vollständig kontrollieren können. Zwischen 13 und 15 Jahren sind spezielle Konten mit Einschränkungen vorgesehen, unter anderem bei der Kontaktaufnahme mit Fremden und der Bildschirmzeit. Ab 15 Jahren sollen Jugendliche eigene Konten einrichten können.
Die Regelungen sollen nicht nur soziale Netzwerke wie Instagram oder TikTok betreffen. Vorgesehen sind auch Vorgaben für Videoplattformen, Online-Spiele sowie KI-Chatbots und sogenannte AI Companions. Ausgenommen werden sollen Bildungsangebote.
Altersprüfung als zentrale Herausforderung
Teil des Vorschlags soll zudem eine Technologie zur Altersverifikation sein. Wie zuverlässig sich solche Systeme in der Praxis einsetzen lassen, ist allerdings eine der zentralen offenen Fragen. Ein Problem ist unter anderem die Möglichkeit, Altersbeschränkungen mithilfe von VPN-Diensten zu umgehen.
Für die Durchsetzung soll eine ähnliche Struktur wie beim Digital Services Act (DSA) und beim AI Act geschaffen werden. Dabei könnten Unternehmen unter anderem zur Finanzierung der Aufsicht beitragen. Der Vorschlag muss nach seiner Vorstellung noch mit den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament verhandelt werden.
Die EU-Kommission reagiert damit auch auf den wachsenden politischen Druck, Kinder und Jugendliche besser vor möglichen negativen Folgen sozialer Medien zu schützen. Mehrere EU-Staaten arbeiten bereits an eigenen Regelungen.
Frankreich startet neuen Anlauf
Frankreich geht dabei einen eigenen Weg. Präsident Emmanuel Macron hat einen überarbeiteten Gesetzesentwurf für ein Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige vorgelegt und der EU-Kommission zur Prüfung übermittelt.
Anders als im ersten Entwurf sollen diesmal nicht bestimmte Plattformen namentlich genannt werden. Stattdessen definiert der neue Text Kriterien, nach denen ein Dienst unter die Beschränkungen fallen könnte. Dazu gehören etwa süchtig machende Empfehlungsalgorithmen, automatisches Abspielen von Videos, dauerhafte Benachrichtigungen und die Möglichkeit, mit Fremden zu kommunizieren.
Der erste französische Entwurf war vom französischen Verfassungsrat gekippt worden. Das Gremium hatte darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit gesehen.
Mit dem neuen Ansatz versucht Frankreich nun, die Regulierung stärker an den Eigenschaften der Angebote statt an einzelnen Plattformen festzumachen. Gleichzeitig setzt die EU-Kommission mit dem „EU KIDS Act“ auf einen europaweiten Rahmen für den Schutz Minderjähriger im digitalen Raum.