Weitere Regeln des AI Acts werden verbindlich

Bild: © AdobeStock / ImageFlow
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Ab Sonntag, 2. August 2026, gelten weitere Vorgaben des europäischen AI Acts verbindlich. Nach einer zweijährigen Übergangsphase greifen damit insbesondere neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und KI-generierte Inhalte. Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass die zuständigen Behörden die Einhaltung der Vorgaben kontrollieren und Verstöße sanktionieren können.

Zu den neuen Regeln gehört unter anderem, dass Nutzer:innen grundsätzlich darüber informiert werden müssen, wenn sie mit einem KI-System wie einem Chatbot kommunizieren. Anbieter:innen generativer KI müssen zudem künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte, die neu auf den Markt kommen, grundsätzlich technisch so kennzeichnen, dass sie maschinenlesbar erkennbar sind. Für bereits eingesetzte Systeme gilt hierfür noch eine Übergangsfrist bis Dezember 2026.

Auch sogenannte Deepfakes müssen künftig als künstlich erzeugt oder manipuliert kenntlich gemacht werden, wenn Bilder, Videos oder Audios echt erscheinen können. Für KI-generierte Texte gelten ebenfalls Transparenzpflichten, sofern sie die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren sollen. Ausgenommen sind unter anderem Inhalte, die einer menschlichen Prüfung unterzogen wurden und für die eine Person die redaktionelle Verantwortung übernimmt. Hinzu kommen Informationspflichten beim Einsatz von KI-Systemen, die Emotionen erkennen oder Menschen anhand biometrischer Merkmale kategorisieren.

Der Branchenverband Bitkom sieht die Unternehmen trotz der langen Übergangsfrist noch nicht ausreichend auf die neuen Anforderungen vorbereitet. „Noch sind aber zu viele Fragen offen, um die neuen Regeln rechtssicher umsetzen zu können“, erklärt Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst. Die Übergangsfrist habe den Unternehmen faktisch wenig Zeit zur Vorbereitung gelassen, weil zentrale Leitlinien und Auslegungshilfen erst kürzlich veröffentlicht worden seien.

Entlastungen gibt es unter anderem bei den Vorgaben für Hochrisiko-KI. Für bestimmte Systeme wurden Fristen verlängert, zudem soll es im Maschinenbereich keine doppelten Prüf- und Dokumentationsprozesse geben. Bei den ab Sonntag geltenden Transparenzpflichten sieht Bitkom dagegen weiterhin Klärungsbedarf. „Von den Aufsichtsbehörden erwarten wir pragmatische Hilfestellungen, eine verhältnismäßige Durchsetzung und ein europaweit abgestimmtes Vorgehen“, so Wintergerst.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Vorgaben beginnt damit auch eine Phase, in der sich zeigen muss, wie einheitlich die Regeln in der Praxis ausgelegt und durchgesetzt werden. Für Unternehmen bedeutet dies, ihre eingesetzten KI-Systeme und generierten Inhalte auf die neuen Transparenzanforderungen zu prüfen und entsprechende Kennzeichnungen und Informationsprozesse sicherzustellen.

bitkom.org, member.aighty20.com (KI-Transparenzcheck von Thomas Hutter), rechtzweinull.de (Rechtliche Einschätzung von RA Dr. Carsten Ulbricht)