Google ist das Tor zur Welt im Netz. Diesen Status hat sich die Suchmaschine mit vielen kostenlosen Funktionen und nicht zuletzt mit hervorragenden Such-Algorithmen erarbeitet. Nun ist das grundsätzlich nachvollziehbar, dass ein Großteil der Internetnutzer sich über Google das Internet erschließt – wäre da nicht das Problem mit der Werbung.
Durch seine Leitfunktion im Internet hat sich Google auch einen großen Teil der Werbeeinnahmen im Internet gesichert. Jeder, der etwas über Google sucht, wird mit Werbeanzeigen konfrontiert, die den wirtschaftlichen Erfolg Googles ausmachen. Aus Sicht der deutschen Zeitungsverlage eine schreiende Ungerechtigkeit. Ohne die Verlagsinhalte gäbe es ja nichts Sinnvolles zu finden, so die Argumentation der Verantwortlichen. Aus diesem Grund klagt die Verwertungsgesellschaft VG Media jetzt gegen Google und fordert den Anteil der Verlage, der ihnen aus ihrer Sicht durch das 2013 beschlossene deutsche Leistungsschutzrecht (LSR) zusteht, ein. Ganz bescheiden werden da elf Prozent der Einnahmen des Internet-Giganten für die Verlage gefordert.
Grundsätzlich kann man schon hinterfragen, ob Google nicht zu stark von anderen Anbietern profitiert oder aber durch seine Marktmacht sogar eine Abhängigkeit erzeugt, da diese ohne Google wesentlich weniger Besucher auf und damit auch wesentlich weniger Werbeeinahmen durch ihre Internetseite hätten. Auf der anderen Seite sind auch die Verlage in ihren Verschmelzungsprozessen oft mit dem Kartellrecht konfrontiert und argumentieren da oft gegen eine zu strenge Auslegung dieser Regelungen.
Undurchsichtig wird es aber dann, wenn Verlage wie Springer selber in den Suchmaschinenmarkt einsteigen und damit in den gleichen Markt wie Google vorstoßen. Vor allem ist dies deswegen verwirrend, weil bis heute nicht wirklich geklärt ist, was Suchmaschinen denn nach dem neuen Leistungsschutzrecht (LSR) in Deutschland wirklich dürfen. Wie viele Zeichen hat denn ein nach dem LSR zulässiger Sucheintrag? Diese Frage stellte sich auch FAZ-Journalist Mathias Müller von Blumencron und twitterte diese an den Springer-Chef-Lobbyisten Christoph Keese. Leider konnten auch dessen Antworten nicht wirklich Klärung in der Frage bringen, was das LSR denn nun ganz konkret bedeutet.
So heißt es weiter abwarten und staunend beobachten. Hier vermischen sich berechtigte Interessen, die eigenen Inhalte zu schützen, mit neuen Geschäftsmodellen. Am Ende können so nur noch Gerichte entscheiden, welche Form der Suche im deutschen Internet eigentlich erlaubt ist.
Über den Autor: Uwe Mommert ist Vorstand für Vertrieb und Produktion der Landau Media AG. Darüber hinaus ist er begeisterter Web 2.0-Fan und immer an innovativen Ideen interessiert. Für medienrot.de kommentiert Uwe Mommert regelmäßig das Mediengeschehen.