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Sprechen Ihre Marken Chinesisch und Russisch? – Markenrecht multilingual

Titelbild PR & Recht

Steigt man in Peking, St. Petersburg, Shanghai oder Moskau aus dem Flugzeug, merkt man sofort: Hier kommt einem noch nicht einmal alles Spanisch vor. Vielmehr besteht das Risiko, selbst am Flughafen nur noch Bahnhof zu verstehen. Schließlich befindet man sich in einem komplett anderen Zeichensystem.

Dies hat auch Auswirkungen auf das Marketing. Neben kulturellen Unterschieden bei der Wahrnehmung von Werbekampagnen stellt sich die Frage, unter welchen Marken ein Unternehmen in China oder Russland agieren soll. Dies ist aber nicht nur eine Marketing-Entscheidung, sondern vor allem ein handfestes juristisches Thema. Dabei gelten drei Grundregeln:

Regel 1: Schnell sein!

„Vielleicht sind wir in ein paar Jahren auch auf dem chinesischen Markt vertreten. Im Moment brauchen wir dort aber noch keine Marken.“ – diese Markenstrategie kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Denn international agierende Unternehmen werden von dem chinesischen Markt (ebenso wie von dem russischen) genau beobachtet. Häufig nutzen Marken-Grabber dann die Gelegenheit und melden die Marken oder Domains des noch zögernden Unternehmens für sich selbst an. Soll dann zu einem späteren Zeitpunkt der Schritt auf den chinesischen oder russischen Markt erfolgen, ist die eigene Marke oder Domain bereits an Dritte vergeben.

Der Versuch, die betroffenen Schutzrechte von dem Marken-Grabber „freizukaufen“, ist regelmäßig kostspielig. Nachdem aber sowohl Russland als auch China Markenanmeldungen über die World Intellectual Property Organization (WIPO) zulassen, ist es weder aufwändig noch besonders teuer, im Wege einer internationalen Registrierung Markenschutz für diese beiden Länder zu beantragen. Und dies ist in jedem Falle günstiger als ein späteres Vorgehen gegen die Marken-Grabber.

Regel 2: Kreativ sein!

Zwar erlauben sowohl das russische als auch das chinesische Markenrecht die Anmeldung kvon Maren in lateinischen Schriftzeichen. Aber – Hand aufs Herz – wie viel Prozent der chinesischen oder russischen Bevölkerung können eine solche Marke tatsächlich erlesen, aussprechen oder im Internet finden?

Vor diesem Hintergrund sollte in jedem Falle auch eine Marke in dem entsprechenden Zeichensystem angemeldet werden. Ob es sich hierbei um eine 1:1-Übersetzung (Vorsicht vor „Übersetzungsfallen“!) oder um eine freiere Transliteration handelt, kommt auf den Einzelfall an. Sicher ist jedenfalls eines: Geht das Unternehmen nicht selbst diesen Weg, besteht das Risiko, dass auch hier sich Dritte die „Übersetzung“ der Marke sichern und es später zu Auseinandersetzungen kommt.

Regel 3: Ausdauer haben!

Sehr häufig bleibt aber auch bei diesen Vorsichtsmaßnahmen der Kontakt mit Produktpiraten und Marken- und Domain-Grabbern nicht aus. Nachahmungen sind nach wie vor ein Phänomen, das sowohl mit dem chinesischen als auch mit dem russischen Markt verbunden ist. Ebenso verbunden mit diesen Märkten ist das Vorurteil, dass gegen Verletzungen gewerblicher Schutzrechte dort keine rechtlichen Schritte unternommen werden können. Aber hier hat sich einiges geändert: Die Durchsetzung und Verteidigung von gewerblichen Schutzrechten in China und Russland erfordert zwar Geduld und kann auch mit der einen oder anderen Enttäuschung einhergehen, völlig aussichtslos ist sie aber nicht.

Wer also seine Marken rechtzeitig fit für das Geschäft in Russland und China macht, hat gute Karten, auch dort sein markenrechtliches Monopol zu verteidigen.

julia-doenchÜber die Autorin: Julia Dönch arbeitet als Rechtsanwältin im Bereich Gewerblicher Rechtschutz/Wettbewerbsrecht bei CMS Hasche Sigle in Stuttgart. Sie können Sie über julia.doench@cms-hs.com erreichen. Über weitere aktuelle Rechtsthemen bloggt CMS Hasche Sigle unter cmshs-bloggt.de >>.